Fotografie als Nebengewerbe – Nebenberuflich selbstständig als Fotograf
Im letzten Blogpost habe ich meinen Weg in die Selbstständigkeit als Fotografin aufgezeigt. Für mich führte das Hobby zur Fotografie als Nebengewerbe und schlussendlich zur Voll-Selbstständigkeit. Meine Erfahrung möchte ich in dieser Blog Serie rund um die Selbstständigkeit als Fotograf mit euch teilen. Dabei soll es heute um die Vorstufe der Fotografie als Nebengewerbe gehen.
Fotografie als Nebengewerbe
Fotografie als Nebengewerbe, was heißt was?
Als ein Nebengewerbe wird ein angemeldetes Gewerbe bezeichnet, welches nicht, hauptberuflich (Vollzeit) ausgeübt wird. Die Gewerbeanmeldung für FotografInnen ist einfach, da es keine Markteintrittshürden wie den Meisterzwang gibt. Dies ist beispielsweise bei Friseuren der Fall.
Eine tolle Informationsquelle rund um das Thema findet ihr auf www.gewerbeanmeldung.de
Gewerbe vs. Freiberufler
Bei der Anmeldung der nebenberuflichen Tätigkeit als Fotograf gilt es noch zwei Arten zu unterscheiden. Fällt deine Arbeit in die Kategorie Freiberufler oder Gewerbetreibender. Vereinfacht gesagt, kann man dies wie folgt unterscheiden.
Freiberufliche Tätigkeit
- Künstler oder Bildjournalist
- Keine Auftragsarbeiten
- Mindestmaß an eigenschöpferischer Gestaltung
Gewerbliche Tätigkeit
- Aufnahmen im Interesse des Abnehmers
- Auftragsarbeiten
Als Portrait- und Hochzeitsfotografin war für mich eine Kategorisierung als Freiberufler leider aussichtslos. Portrait- und Hochzeitsfotografie ist Handwerk und somit ist man Gewerbebetrieb. Es folgte also die Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt.
Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Für die hauptberufliche Ausübung muss natürlich immer ein Gewerbe angemeldet werden. Wer allerdings nur nebenbei geringe Einnahmen hat, kann diese auch bei der Steuererklärung als Nebenverdienst angeben.
Man sagt, dass eine Gewerbeanmeldung nötig ist, sobald es eine Gewinnabsicht gibt. Sind die erzielten Einnahmen aber lediglich als eine Art Aufwandsentschädigung zu betrachten, kann man darauf verzichten.
Bedenken sollte man aber auch, dass Hobbyfotografen, die sich mit der Fotografie nur wenig hinzuverdienen, nach der Anmeldung auch die Ausrüstung steuerlich geltend machen kann.
Wichtig: In jedem Fall ist dein Steuerberater hier der richtige Ansprechpartner, um deinen Sachverhalt zu prüfen.
Fotografie als Nebengewerbe – Anmeldung im Gewerbeamt
Um die nebenberufliche Tätigkeit anzumelden, musst du auf dein Gewerbeamt. Bei mir in der Gemeinde befindet sich dieses im Rathaus. Eine Gewerbeanmeldung liegt preislich zwischen 10 und 65 Euro. Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Auch solltest du zum Termin unbedingt den Personalausweis mitbringen.
Auch ist es wichtig vor der Anmeldung des Nebengewerbes den aktuell Arbeitgeber darüber zu informieren und dessen Erlaubnis einzuholen.
Sobald deine Anmeldung erfolgt ist, informiert dein Gewerbeamt das zuständige Finanzamt und die Handwerkskammer. Ebenfalls ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Pflicht.
Kleinunternehmerregelung
Viele nebenberuflich Selbstständige sind Kleinunternehmer. Die Kleinunternehmerregelung ist für Unternehmer deren Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro liegt. Im zweiten Jahr darf der Umsatz nicht über 50.000 Euro liegen. Sollte das der Fall sein folgt in Jahr drei die Regelbesteuerung.
Vorteil dieser Kleinunternehmerregelung ist der, dass keine Umsatzsteuer und Gewerbesteuer abgeführt werden muss. Nachteil ist aber auch das man keine Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen kann.
Nebenberuflich selbstständig als Fotograf
Die bürokratischen Hürden sind genommen. Dein Abenteuer Foto-Business beginnt. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit als FotografIn ist super um zu wachsen, Abläufe zu optimieren und Erfahrungen zu sammeln. Auch kannst du dir so deinen Kundenstamm und dein Portfolio aufbauen. Für mich war diese Zeit auch sehr wichtig um auszuloten, wo mein Weg hinführen soll.
Voll-Selbstständigkeit ja oder nein?
Viele Fotografen und Fotografinnen arbeiten nur nebenberuflich als Fotograf. Das bietet auch viele Vorteile. Man ist durch den Arbeitgeber sozialversichert und hat auch eine finanzielle Sicherheit. Wenn uns Corona eins gezeigt hat dann, dass schwierige Zeiten immer möglich sind.
Auch entscheiden sich FotografInnen gegen eine Vollzeit Selbstständigkeit, da sie Raum brauchen für ihre Kreativität. Den Luxus nur ausgewählte Aufträge und Projekte anzunehmen kann sich nicht jeder leisten. Auch mal eine kreative Auszeit zu nehmen ist dann schwierig, wenn so kein Geld aufs Bankkonto fließt.
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Beitragsbild by: William Bayreuther on Unsplash